Ziel der Überbrückungshilfe ist es, kleinen und mittelständischen Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie hohe Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben, für die Monate Juni bis August 2020 eine weitergehende Liquiditätshilfe zu gewähren und sie so in der Existenz zu sichern.
Der Bund stellt hierfür über die Länder Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt bis zu 25 Mrd. € aus dem Bundeshaushalt 2020 zur Verfügung.
Die Mittel sind für Überbrückungshilfen an Unternehmen aller Branchen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) qualifizieren, an Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb vorgesehen, deren Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen ist. Durch Zahlungen als Beitrag zu den betrieblichen Fix-kosten sowie einen durch das Land Mecklenburg-Vorpommern finanzierten ergänzenden Beitrag zu den Personalkosten soll ihre wirtschaftliche Existenz gesichert werden.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich durch einen vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer.
Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern hat ergänzend zur Corona – Überbrückungshilfe einen sogenannten MV- Härtefallfonds aufgelegt,
zur Ergänzung und Finanzierung der nicht durch Kurzarbeit abgedeckten Personalkosten in den Betrieben
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