Mittelständler und Freiberufler die von der Corona-Krise betroffen sind erhalten Beratungsgebühren in Höhe von 4000€ bezuschusst. Die Hilfe muss nicht zurückgezahlt werden und kann durch registrierte Beratungsunternehmen durchgeführt werden.
Ab sofort können Sie als Unternehmer einen Antrag auf Beratungszuschuss beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) stellen. Es handelt es sich um eine Vollfinanzierung ohne Eigenanteil bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro. Beantragen können diese Unterstützungen Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler.
Wir erstellen eine Ist-Analyse des Unternehmens, planen eine „Roadmap“ und beraten Sie dahingehend, welche Mittel und Wege in der aktuellen Notsituation aber auch bei genereller Schieflage des Unternehmens erfolgversprechend sind. Weitere Informationen der Förderung werden auf der Seite des BAFA (im orangen Kasten) fortlaufend erläutert und aktualisiert: https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html
Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern können einen sogenannten KfW Schnellkredit beantragen. Zu diesem Zweck haben wir ein Merkblatt der KfW beigefügt.
Vorteil dieses Programms ist eine 100%-ige Ausfallbürgschaft des Bundes. Die Hausbank lässt sich von uns bestätigen:
Weitere Risikoprüfungen unternimmt die Hausbank nicht. Die Kredithöchstbeträge belaufen sich auf 500.000€ bzw. 800.000€ (> 50 AN). Das Darlehen läuft auf 10 Jahre mit 2 tilgungsfreien Anlaufjahren.
Stellen Sie nicht nur entgangene Einnahmen dar, sondern führen Sie ggf. auch kurz aus, welche Fixkosten unverändert angefallen sind.
Stellen Sie nicht nur entgangene Einnahmen dar, sondern Dokumentieren Sie unbedingt zeitnah und präzise welche Ausfälle Ihnen aufgrund der Corona-Krise entstehen. Halten Sie zeitlich geordnet und betragsmäßig beziffert fest, welche Umsätze Ihnen weggebrochen sind. Benennen Sie auch den Grund (Stornierung des Auftrags, benötigte Rohmaterialien nicht vorhanden o. ä.)
Der Kunde Ihnen schriftlich und ausführlich erklärt, weshalb er die Rechnung ganz oder teilweise nicht zahlt. Nehmen Sie also rechtzeitig Kontakt zu Ihren Kunden auf und fordern Sie derartige Erklärungen ein
Bereiten Sie das Gespräch mit der Bank sorgfältig vor. Auch wenn der Zugang zu den Krediten erleichtert ist, müssen Sie dennoch nachweisen, dass Sie kreditwürdig sind und Ihr Betrieb imstande ist die Kredite zu bedienen
Stand 20. April 2020;
Quellen: Bundesamt für Ausfuhrkontrolle, DATEV eG, Deutscher Steuerberater Verband, KfW
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an!