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April 17, 2020

INFOS ZUM CORONAVIRUS

Um die Möglichkeiten, welche von Bund, Ländern, Kommunen und anderen Institutionen bereitgestellt werden zu überblicken bedarf es an einiger Einarbeitung. Wir haben die vergangenen Wochen einige Tage mit neuen Formularien und Hilfestellungen verbracht – eine Zusammenfassung finden Sie hier:

Grober Überblick:

  • Steuervorauszahlungen senken
  • Steuerschulden stunden
  • Erlass von Steuerschulden
  • Zwangsvollstreckungen durch das Finanzamt aufschieben
  • KFW & Kredite:
    • KfW-Unternehmerkredit 037…
    • KfW-Kredit für Wachstum 290
    • ERP-GründerkreditUniversell 073…
    • KFW-Sonderprogramm
    • Maßnahmen auf Landesebene
    • Bürgschaften über Bürgschaftsbanken
  • Soforthilfen aus dem Rettungspaket
  • Verschiebung von Miet- und Pachtzahlungen
  • Verschiebung von Entgelten für Strom, Wasser u. A.
  • Verschiebung der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Kurzarbeit
DATEV CORONAHerunterladen

Beratung für Mittelstand und Freiberufler zu 100 % durch BAFA gefördert

Mittelständler und Freiberufler die von der Corona-Krise betroffen sind erhalten Beratungsgebühren in Höhe von 4000€ bezuschusst. Die Hilfe muss nicht zurückgezahlt werden und kann durch registrierte Beratungsunternehmen durchgeführt werden.

Ab sofort können Sie als Unternehmer einen Antrag auf Beratungszuschuss beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) stellen. Es handelt es sich um eine Vollfinanzierung ohne Eigenanteil bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro. Beantragen können diese Unterstützungen Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler.

Wir erstellen eine Ist-Analyse des Unternehmens, planen eine „Roadmap“ und beraten Sie dahingehend, welche Mittel und Wege in der aktuellen Notsituation aber auch bei genereller Schieflage des Unternehmens erfolgversprechend sind. Weitere Informationen der Förderung werden auf der Seite des BAFA (im orangen Kasten) fortlaufend erläutert und aktualisiert: https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html


KfW

Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern können einen sogenannten KfW Schnellkredit beantragen. Zu diesem Zweck haben wir ein Merkblatt der KfW beigefügt.

Vorteil dieses Programms ist eine 100%-ige Ausfallbürgschaft des Bundes. Die Hausbank lässt sich von uns bestätigen:

  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Jahresumsatz
  • dass in den Geschäftsjahren 2017 – 2019  oder 2019 ein Gewinn erzielt wurde

Weitere Risikoprüfungen unternimmt die Hausbank nicht.  Die Kredithöchstbeträge belaufen sich auf 500.000€ bzw. 800.000€  (> 50 AN). Das Darlehen läuft auf 10 Jahre mit 2 tilgungsfreien Anlaufjahren.


Tipps

Stellen Sie nicht nur entgangene Einnahmen dar, sondern führen Sie ggf. auch kurz aus, welche Fixkosten unverändert angefallen sind.

Stellen Sie nicht nur entgangene Einnahmen dar, sondern Dokumentieren Sie unbedingt zeitnah und präzise welche Ausfälle Ihnen aufgrund der Corona-Krise entstehen. Halten Sie zeitlich geordnet und betragsmäßig beziffert fest, welche Umsätze Ihnen weggebrochen sind. Benennen Sie auch den Grund (Stornierung des Auftrags, benötigte Rohmaterialien nicht vorhanden o. ä.)

Der Kunde Ihnen schriftlich und ausführlich erklärt, weshalb er die Rechnung ganz oder teilweise nicht zahlt. Nehmen Sie also rechtzeitig Kontakt zu Ihren Kunden auf und fordern Sie derartige Erklärungen ein

Bereiten Sie das Gespräch mit der Bank sorgfältig vor. Auch wenn der Zugang zu den Krediten erleichtert ist, müssen Sie dennoch nachweisen, dass Sie kreditwürdig sind und Ihr Betrieb imstande ist die Kredite zu bedienen


Stand 20. April 2020;

Quellen: Bundesamt für Ausfuhrkontrolle, DATEV eG, Deutscher Steuerberater Verband, KfW

Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an!


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0381 637250